Das Wesen der Zahnzusatzversicherung
Bei der Zahnzusatzversicherung handelt es sich um einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag, mit dem man sich zusätzliche Leistungen sichern kann. Die Zahnzusatzversicherung kann als optionales Paket in die private Krankenversicherung mit eingeschlossen werden, aber sie lässt sich auch völlig unabhängig davon als separater Vertrag bei einer anderen Krankenkasse oder einem Versicherungsunternehmen der freien Wirtschaft abschließen. Inzwischen haben sogar einige gesetzliche Krankenversicherungen ihre Tore für die Nichtmitglieder im Hinblick auf die Zahnzusatzversicherung geöffnet.Grundsätzlich sollte man bei der Wahl der Zahnzusatzversicherung darauf achten, dass der Vertrag möglichst keine Klausel enthält, die bei zahntechnischen Leistungen eine Vorleistung der Krankenversicherung erfordert, bei der man die Hauptversicherung zur Grundversorgung abgeschlossen hat. Ist man einmal dabei, die Angebote zur Zahnzusatzversicherung gegenüber zu stellen, sollte man auch gleich einen Blick auf die Preisunterschiede werfen. Als besonders günstig haben sich die Tarife erwiesen, die nur zwei Altersgruppen bei der Berechnung der zu zahlenden Beiträge kennen. In den meisten Fällen wird hier ein Schnitt beim Vollenden des 60. Lebensjahres gemacht.
Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung
Bei den zu erwartenden Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung gibt es erhebliche Differenzen. Einige Gesellschaften zahlen einen prozentualen Anteil an den anerkannten Gesamtkosten. Teilweise kann die Höhe des Anteils wahlweise gestaffelt werden. Dann wird auch der geforderte Beitrag für die Police entsprechend angepasst. An anderer Stelle findet man pauschale Zuschüsse je Versicherungsfall. Deren Höchstbetrag ist entweder die vereinbarte Pauschale oder er wird in Form des Differenzbetrages zwischen den Zahlungen der Krankenkasse und dem Rechnungsbetrag errechnet, falls die Rechnungssumme bei dem Zuschuss der Krankenkasse und der Leistung aus der Versicherung überschritten werden würde.Bei der Zahnzusatzversicherung gibt es teilweise Staffelungen der Pauschale, die sich an der bereits absolvierten Vertragslaufzeit orientieren. An anderer Stelle findet man Policen, bei denen man sich bei der privaten Zahnzusatzversicherung durch den Nachweis der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen den gleichen Bonuszuschlag erarbeiten kann, wie er im Rahmen der Grundversorgung der Krankenkassen gezahlt wird. Dadurch wird die Differenz zwischen der Summe der Versicherungsleistungen und dem gesamten Rechnungsbetrag immer kleiner und reduziert den selbst zu tragenden Kostenanteil.